Halbtagespraktikum 1 H24.042

Nummer: PLU.PK51.01-GJ.H24.042
Veranstalter: PLU.Fach und Unterricht
Leitung: Thomas Zellweger
ECTS-Punkte: 2
Datum: 11.09.2024 - 11.12.2024
Raum: UP 2.A05
Unterrichtssprache: Deutsch
Weitere Informationen:
Teilmodulbeschreibung

Ziele und Inhalte

Referenzrahmen der Ausbildung:
Das Teilmodul „Halbtagespraktikum“ ist Teil des Synergiemoduls „Eignungsabklärung Berufsstudien Grundjahr“ resp. dem Grundjahr-Mentorat. Das Synergiemodul verfolgt zusammengefasst folgende Ziele: Die Studierenden können aufgrund von theoretischen Kenntnissen zu Grundlagen und Grundformen des Unterrichtens lernwirksame Unterrichtssequenzen planen, die Funktion von Lehrhandlungen für die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler im didaktischen Kommentar begründen, den Unterricht lernzielorientiert durchführen und reflektieren. Die so gewonnenen Erkenntnisse zu Lehren und Lernen nutzen sie bei der Planung und Durchführung von weiteren Unterrichtssequenzen sowie zur Weiterentwicklung ihrer berufspraktischen Kompetenzen. Ausformulierte Kompetenzbeschreibungen finden sich auf der Modulkarte des Synergiemoduls.

Das Teilmodul „Halbtagespraktikum 1“ geht u.a. auf folgende Teilziele ein:
Die Studierenden sind in der Lage nach didaktischen Gesichtspunkten Unterricht zu planen, der den Schülerinnen und Schülern das Erreichen bedeutsamer Lernziele ermöglicht. Hierzu setzen sie die im Studienband beschriebenen Grundformen (Bausteine) lernwirksam um, z.B. Die Studierenden ...
- formulieren angemessene und operationalisierbare Lernziele.
- eröffnen den Schülerinnen und Schülern durch lebendiges und anschauliches Erzählen neue Erfahrungen und Sichtweisen.
- können Sachverhalte sachlich richtig, strukturiert und für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar erklären.
- bereiten eine Handlung inhaltlich und materiell so vor, dass sie diese den Schülerinnen und Schülern vorzeigen und von ihnen nachmachen lassen können.
- regen durch klar und konkret formulierte, kompetenzfördernde Lernaufgaben die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Auseinandersetzung mit einem Lerngegenstand an.
- setzen Anschauungs- und Arbeitsmittel didaktisch sinnvoll ein. Sie regen das Lernen der Schülerinnen und Schüler an und unterstützen, bereichern und optimieren dieses.
- können Unterricht mit angemessenen Methoden kriterienorientiert beobachten und didaktisch und lernpsychologisch sinnvolle Schlussfolgerungen für den eigenen Unterricht ableiten.

Die Halbtagespraktika im ersten Semester ermöglichen eine zeitlich begrenzte Auseinandersetzung mit einem Ausschnitt der Unterrichtsrealität auf unterschiedlichen Stufen der Volksschule. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, zu welcher Schulstufe (KU, PS, S1) sich die Studierenden ausbilden wollen. Erste grundlegende berufliche Handlungskompetenzen werden erworben.

Lehr- und Lernformen

Die spezifische Chance bei den Halbtagespraktika liegt in der kontinuierlichen Verknüpfung zwischen theoretischer Ausbildung und Berufspraxis. Die Halbtagespraktika werden in Tandems oder Tridems durchgeführt. Grundsätzlich hospitieren die Studierenden jeweils eine von der Praxislehrperson durgeführte Lektion, erteilen je eine Unterrichtssequenz (20 - 45 Minuten) und beobachten in einer weiteren Sequenz die unterrichtenden Mitstudierenden und/oder die Praxislehrperson. Anschliessend werden die Unterrichtssequenzen gemeinsam analysiert und reflektiert.
Die Praxislehrperson erteilt und bespricht den Unterrichtsauftrag für die nächste Woche.

Die Praxislehrperson setzt verschiedene Methoden kooperativer Praktikumsformen ein (Co-Planning, Co-Teaching, Co-Reflection).

Die Aufgaben der Studierenden werden in der Broschüre «Berufspraktische Ausbildung: Praktika im Grundjahr" festgehalten und umfassen u.a.:
- Unterricht planen und vorbereiten gemäss des Unterrichtsauftrags der Praxislehrperson
- geplanten Unterricht durchführen
- Unterricht reflektieren und schriftlich auswerten
- Unterricht beobachten

Modalitäten der Repetition

Es gilt das Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern - SRL 516a
(PH-Ausbildungsreglement) sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen und der Studienplan des
Studienganges.
Zusätzlich wird die Modalität der Repetition mit Art. 24 der Ausführungsbestimmungen zur Eignungsabklärung im
Studienbereich „Berufsstudien“ geregelt.

Obligatorische Literatur bzw. Medien

- Broschüre "Berufspraktische Ausbildung: Praktika im Grundjahr"
- PHLU (2022). Grundlagen und Grundformen des Unterrichtens. Studienband Grundjahr-Mentorat, 1. und 2. Semester (4. überarbeitete Auflage). Luzern: Pädagogische Hochschule.

Präsenzpflicht

Das Halbtagespraktikum findet im Studienjahr 24/25 an 9 Halbtagen statt:
W3 - W11: Halbtagespraktikum; Hospitation (HTPK1)