Berufspraxis C (inkl. UB) H24.215
Nummer: | PLU.PX02.04-HP.H24.215 |
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Veranstalter: | PLU.Schulische Heilpädagogik |
Leitung: | Eva Kleine, u.a. |
ECTS-Punkte: | 6 |
Datum: | 27.08.2024 - 14.01.2025 |
Raum: | |
Unterrichtssprache: | Deutsch |
Weitere Informationen: |
Ziele und Inhalte
Der Masterstudiengang MA SHP vermittelt Kompetenzen für die Tätigkeit als Schulische*r Heilpädagog*in. Im Zentrum steht dabei die spezifische Bildung, Förderung und Erziehung von Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen im Setting eines gemeinsamen Unterrichts, welcher allen Schüler*innen Teilhabe ermöglicht.
Dreh- und Angelpunkt zum Aufbau dieser Kompetenzen ist dabei die eigene Berufspraxis. Im Rahmen des berufsbegleitenden Studiums muss eine Arbeitstätigkeit in einem heilpädagogischen Arbeitsfeld ausgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt in quantitativer Hinsicht mit einem Praxisnachweis über 600 Arbeitsstunden und wird in qualitativer Hinsicht mit zwei Massnahmen unterstützt: Einerseits wird im Mentorat (vgl. BE02.03) immer wieder der Frage nach dem Transfer in die eigene Berufspraxis nachgegangen, andererseits werden im Rahmen des Studiums vom dritten bis zum fünften Semester insgesamt drei Unterrichtsbesuche durchgeführt.
Im Rahmen des Modul PX02.04 findet der dritte Unterrichtsbesuch statt. Er beinhaltet die Vorbereitung, Durchführung und Nachbesprechung von zwei Lektionen heilpädagogischer Unterrichtstätigkeit, sowie das Verfassen einer Reflexion.
ZENTRALE KOMPETENZEN:
Für die Berufspraxis der Studierenden sind alle im Kompetenzraster festgehaltenen Kompetenzen von Bedeutung. Im Rahmen der Unterrichtsbesuche können je nach Situation unterschiedliche Kompetenzen in den Fokus rücken. Auf jeden Fall werden beim Unterrichtsbesuch folgende Kompetenzen thematisiert:
IO.01.01 - Unterricht unter Berücksichtigung individueller Lernausgangsbedingungen gestalten: Ich kann verschiedene Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten erkennen und differenzieren. Ich kann Barrieren zwischen Unterrichtsanforderungen und Lernvoraussetzungen der betroffenen Schüler*innen identifizieren, präzise erfassen und beschreiben. Ich kann diese Barrieren so verändern oder vermeiden, dass das Lernen und die Teilhabe am Unterricht und in der Gesellschaft für Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen möglich werden. Bei Bedarf kann ich auch das Umfeld entsprechend beraten.
SO.02.01 - Integrativen / inklusiven und ressourcenorientierten, gemeinsamen Unterricht gestalten: Ich kann das Wissen um die vielfältigen Lebenswelten, Lernvoraussetzungen und -bedingungen der Schüler*innen unter Berücksichtigung verschiedener Dimensionen der Diversität (Fokus Behinderung) und der Intersektionalität sowohl zu deren individuellen Förderung als auch zum Aufbau eines integrativen / inklusiven und chancengerechten Unterrichtssettings nutzen. Ich verfüge über ein breites Methodenrepertoire und über Diagnose- und Fördertechniken, um den Unterricht für alle Schüler*innen kompetenz- und verstehensorientiert sowie motivierend zu gestalten und passe die Gestaltung bei Bedarf situativ an.
SO.02.02 - Unterrichtsbezogen zusammenarbeiten: Ich kann konstruktive unterrichtsbezogene Zusammenarbeitsbeziehungen (funktions-, rollen- und aufgabenbewusst) aufbauen und verschiedene Formen des Team- respektive Co-Teachings anwenden, damit wir einen Unterricht gestalten können, der für die Schüler*innen lern-wirksam ist. Ich kann mit den relevanten Kooperationspartner*innen fach- und kindbezogen die Unterrichts- und Förderschwerpunkte gemeinsam längerfristig planen und umsetzen.
IO.03.02 - Heilpädagogische Intervention adaptiv gestalten: Ich verfüge über ein breites Repertoire an theoretisch begründeten und evidenzbasierten Interventionsmethoden. Aus diesem Repertoire kann ich entsprechend dem – aus dem erfassten Leistungs- und Entwicklungsprofil von Schüler*innen mit besonderen Lernausgangslagen ermittelten – Förderziel die adäquate Interventionsmethode bestimmen und korrekt umsetzen.
IO.04.05 - Lern- und Förderziele bestimmen: Ich kann entsprechend dem erfassten Entwicklungs- und Leistungsprofil von Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen adäquate Förderziele bestimmen, gewichten, präzise formulieren und in einen Förderzyklus bringen. Zur Bestimmung und Gewichtung der Förderziele orientiere ich mich sowohl an Entwicklungs- und Prozessmodellen als auch am lebensweltlichen Kontext und der damit verbundenen Lebensbedeutsamkeit.
IO.05.01 - Mit herausfordernden Erziehungssituationen professionell umgehen: Ich kann bei komplexen Erziehungsbedingungen und herausfordernden Unterrichtssituationen geeignete Methoden gezielt und flexibel einsetzen. Mein Repertoire an Handlungsmöglichkeiten kann ich so einsetzen, dass die persönliche Integrität der beteiligten Personen erhalten bleibt und wesentliche Erziehungs- und Unterrichtsziele erreicht werden.
SO.06.04 - Beziehungen und Settings im schulischen Kontext kooperativ gestalten: Ich baue konstruktive Beziehungen auf, rege mit gezielten Interventionen die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten (mich eingeschlossen) an und stärke sie im Prozess, damit die gemeinsame Kooperationsbeziehung entwicklungsfördernd (v.a. für die Lernenden) wirken kann. Ich übernehme dabei Verantwortung für eine auf gegenseitiger Achtung und Respekt basierende «integrative Kooperationskultur» und kläre das kooperative Setting explizit.
EO.07.02 - Analysieren & Erkenntnisse ableiten: Informationen bzw. Daten kritisch analysieren, inhaltliche Erkenntnisse ableiten und ein kohärentes, übergreifendes Verständnis entwickeln:
Ich kann aus Daten innovative Erkenntnisse ableiten, die über den eigenen Forschungskontext (in der Regel die eigene Arbeitssituation) hinaus relevant sind. Ich kann das erarbeitete Wissen innovativ auf verschiedene Kontexte anwenden und daraus neue Themen oder Fragestellungen ableiten. Ich kann Daten und Erkenntnisse anderer Fachpersonen nutzen und mit meinen eigenen vergleichen. Ich beachte dabei unterschiedliche Kontexte.
SO.10.01 - Berufsethische Haltung (weiter)entwickeln und berufsethisch handeln:
Mit einer systemischen und kokonstruktiven Haltung bringe ich begründet relevante ethische Fragestellungen im pädagogischen Umgang mit Schülerinnen mit besonderen Lernausgangsbedingungen (Fokus Behinderung) in mein berufliches Handeln ein und berücksichtige konsequent deren Perspektive. Ich kann auch in Situationen, für welche keine klaren Standesregeln existieren, meine Entscheide und mein Verhalten so steuern, dass deren Wirkung einer berufsethischen Prüfung standhalten.
Lehr- und Lernformen
Unterrichtsbesuch am Arbeitsplatz der Studierenden
Form des Leistungsnachweises
Für den Masterabschluss SHP an der PH Luzern ist der Nachweis von 600 Stunden geleisteter Praxis im heilpädagogischen Bereich, d.h. in integrativen Regelklassen oder Kindergartengruppen, in Kleinklassen oder an Sonderschulen nötig. Im Rahmen dieser Praxisstunden muss die Funktion einer Schulischen Heilpädagogin, eines Schulischen Heilpädagogen (angeleitet oder selbständig) ausgeführt werden.
Die Aufteilung der 600 Stunden stellt sich wie folgt dar:
50% (= 300h) im Unterricht/in der Förderung = 400 gehaltene Lektionen
50% (= 300h) für Vorbereitung, Nachbereitung, Besprechungen
Die Schulleitung bestätigt pro Schuljahr die geleisteten Stunden. Sie übernimmt die Verantwortung, dass die verlangte Zeit geleistet wurde und belegt dies mit dem Formular Praxisnachweis.
Der Unterrichtsbesuch gilt als erfüllt, wenn er ordnungsgemäss durchgeführt wurde.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Der erste und zweite Unterrichtsbesuch muss absolviert sein. Entsprechend müssen die beiden Module PX02.02 und PX02.03 mit „erfüllt“ oder „erfüllt in der 2. Chance“ bewertet sein.
Präsenzpflicht
Es gilt eine spezielle Präsenzregelung:
Für den Masterabschluss SHP an der PH Luzern ist der Nachweis von 600 Stunden geleisteter Praxis im heilpädagogischen Bereich, d.h. in integrativen Regelklassen oder Kindergartengruppen, in Kleinklassen oder an Sonderschulen nötig. Im Rahmen dieser Praxisstunden muss die Funktion einer Schulischen Heilpädagogin, eines Schulischen Heilpädagogen (angeleitet oder selbständig) ausgeführt werden.
Die Aufteilung der 600 Stunden stellt sich wie folgt dar:
50% (= 300h) im Unterricht/in der Förderung = 400 gehaltene Lektionen
50% (= 300h) für Vorbereitung, Nachbereitung, Besprechungen
Die Schulleitung bestätigt pro Schuljahr die geleisteten Stunden. Sie übernimmt die Verantwortung, dass die verlangte Zeit geleistet wurde.