PLU.AW Masterprüfung D: Masterarbeit F25.100
Nummer: | PLU.AWMR.MP HP.F25.100 |
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Veranstalter: | PLU.Schulische Heilpädagogik |
Leitung: | Cécile Tschopp |
ECTS-Punkte: | 4 |
Datum: | 03.02.2025 - 06.06.2025 |
Raum: | |
Unterrichtssprache: | Deutsch |
Weitere Informationen: |
Ziele und Inhalte
Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie eine Fragestellung eigenständig und nach wissenschaftlichen Regeln bearbeiten und in schriftlicher Form dokumentieren sowie die Ergebnisse präsentieren und in einem kritischen Diskurs begründen können (PH-Ausbildungsreglement, Art. 27, Bachelor- oder Masterarbeit).
Verschiedene Regelungen, verbindliche Hinweise und andere Informationen sind integraler Bestandteil des Hauptmoduls AWMR HP mit zugeordneten Teilmodulen:
- Regelungen zur Masterarbeit abgelegt auf der PHLU-Webseite unter "Rechtssammlung"
- Termine zur Masterarbeit sowie weitere Dokumente und eine Übersicht über alle Informationen zur Masterarbeit sind im Moodle-Kurs "Bachelor- und Masterarbeiten" enthalten.
Zugehörig zur Hauptmodulbeschreibung AWMR HP sind folgende Dokumente:
- Bachelor- bzw. Masterarbeit: Registrierung von Thema und Betreuungsperson in Evento
- Hinweise zu Bachelor- und Masterarbeiten
- Hinweise zu Kolloquien
- Anmeldung zum Kolloquium
- Testat: Präsentation von Ergebnissen bzw. Zwischenprodukten der Masterarbeit in einem Kolloquium
- Merkblatt zur Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
- Eigenständigkeits-Erklärung zu Bachelor- und Masterarbeiten an der PH Luzern
- Richtlinien für die Gestaltung von Literaturhinweisen, Zitaten und Literaturverzeichnis
- Kriterien zur Beurteilung und Bewertung einer Masterarbeit
Es gilt zu beachten, dass die oben aufgeführten Dokumente grundsätzlich für alle Teilmodule gelten; jedoch in den einzelnen Teilmodulen nicht mehr enthalten sind, sondern nur in der Hauptmodulbeschreibung AWMR HP.
Die Ergebnisse bzw. Zwischenprodukte jeder Masterarbeit müssen präsentiert und in einem kritischen Diskurs begründet werden. Jede Masterarbeit wird deshalb – unabhängig davon, ob als Einzel- oder Pool-Arbeit – an mindestens zwei Kolloquien diskutiert. Dies gilt für Studierende, die nach Studienplan 13 studieren (d.h. Studierende bis und mit HL14 müssen keine Kolloquien besuchen; dafür aber die Masterarbeit nach der Abgabe auf der Kanzlei präsentieren. Regelung dazu: s. Moodle-Kurs „Bachelor- und Masterarbeiten“ unter „Bachelor- und Masterarbeiten nach altem Studienplan“).
Die offiziellen Kolloquiumstermine sind im Moodle-Kurs „Bachelor- und Masterarbeiten“ aufgeführt (und müssen von den Studierenden freigehalten werden). Allenfalls werden von den Fachleitenden oder Betreuungspersonen andere Kolloquien-Termine vorgeschlagen und direkt mit den Studierenden festgelegt.
Üblicherweise werden die Kolloquien wie folgt geplant:
- Kolloquium 1: Konzept/Standortbestimmung zu Beginn der Auseinandersetzung mit der Masterarbeit
- Kolloquium 2: Ergebnisse (vor Fertigstellung der Arbeit)?
Der Kolloquienbesuch wird über ein Testatblatt (s. Formular in der Hauptmodulbeschreibung AWMR HP) ausgewiesen. Wenn die eigene Arbeit an einem Kolloquium präsentiert und diskutiert werden soll, ist dazu eine Anmeldung mittels Formular erforderlich (s. Formular in der Hauptmodulbeschreibung AWMR HP). Die Masterarbeit kann auf der Kanzlei nur eingereicht werden, wenn Studierende mindestens zwei obligatorische Kolloquien-Termine, an denen sie ihre Arbeit präsentiert und diskutiert haben, auf dem Testatblatt nachweisen können und die Betreuungsperson dies bestätigt hat.
Die Studierenden arbeiten im Teilmodul AWMR.MP HP eigenständig, nach Absprachen mit ihrer Betreuungsperson an ihrer Masterarbeit und melden die Abgabe der Arbeit termingerecht an. Danach kann die Arbeit eingereicht werden (s. Vorgehen zur Einreichung von Bachelor- und Masterarbeiten). Die Beurteilungs- und Bewertungskriterien können dem im Hauptmodul AWMR HP aufgeführten „Kriterienraster“ entnommen werden.