PLU.AW Masterarbeit D H24.001

Nummer: PLU.AWMR.MP S1.H24.001
Veranstalter: PLU.Alltag und Wissenschaft
Leitung: Balz Wolfensberger
ECTS-Punkte: 8
Datum: 02.10.2024 - 23.10.2024
Raum:
Unterrichtssprache: Deutsch
Weitere Informationen:
Teilmodulbeschreibung

Ziele und Inhalte

Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie eine Fragestellung eigenständig und nach wissenschaftlichen Regeln bearbeiten und in schriftlicher Form dokumentieren sowie die Ergebnisse präsentieren und in einem kritischen Diskurs begründen können (PH-Ausbildungsreglement, Art. 27, Bachelor- oder Masterarbeit).
Verschiedene Regelungen, verbindliche Hinweise und andere Informationen sind integraler Bestandteil des Hauptmoduls AWMR S1 mit zugeordneten Teilmodulen:
- Regelungen zur Masterarbeit abgelegt auf der PHLU-Webseite unter "Rechtssammlung"
- Termine zur Masterarbeit sowie weitere Dokumente und eine Übersicht über alle Informationen zur Masterarbeit sind im Moodle-Kurs "Bachelor- und Masterarbeiten" enthalten.

Zugehörig zur Hauptmodulbeschreibung AWMR S1 sind folgende Dokumente:
- Bachelor- bzw. Masterarbeit: Registrierung von Thema und Betreuungsperson in Evento
- Hinweise zu Bachelor- und Masterarbeiten
- Hinweise zu Kolloquien
- Anmeldung zum Kolloquium
- Testat: Präsentation von Ergebnissen bzw. Zwischenprodukten der Masterarbeit in einem Kolloquium
- Merkblatt zur Einreichung von Bachelor- und Masterarbeiten
- Eigenständigkeits-Erklärung zu Bachelor- und Masterarbeiten an der PH Luzern
- Richtlinien für die Gestaltung von Literaturhinweisen, Zitaten und Literaturverzeichnis
- Kriterien zur Beurteilung und Bewertung einer Masterarbeit
Bachelor- und Masterarbeiten Beurteilung Gutachten Sport
- Qualität von Masterarbeiten im Bereich KE
- Qualität von Masterarbeiten im Bereich MI

Es gilt zu beachten, dass die oben aufgeführten Dokumente grundsätzlich für alle Teilmodule gelten; jedoch in den einzelnen Teilmodulen nicht mehr enthalten sind, sondern nur in der Hauptmodulbeschreibung AWMR S1.

Die Ergebnisse bzw. Zwischenprodukte jeder Masterarbeit müssen präsentiert und in einem kritischen Diskurs begründet werden. Jede Masterarbeit wird deshalb – unabhängig davon, ob als Einzel- oder Pool-Arbeit – an mindestens zwei Kolloquien diskutiert. Dies gilt für Studierende, die nach Studienplan 13 studieren (d.h. Studierende bis und mit SR12, SL13, SQ13 müssen keine Kolloquien besuchen; dafür aber die Masterarbeit nach der Abgabe in einer Schlusspräsentation vorstellen. Regelung dazu: s. Moodle-Kurs „Bachelor- und Masterarbeiten“ unter Bachelor- und Masterarbeiten nach altem Studienplan).
Die offiziellen Kolloquiumstermine sind auf Moodle im Info-Kurs „Bachelor- und Masterarbeiten“ aufgeführt (und müssen von den Studierenden freigehalten werden). Allenfalls werden von den Fachleitenden oder Betreuungspersonen andere Kolloquien-Termine vorgeschlagen und direkt mit den Studierenden festgelegt.
Üblicherweise werden die Kolloquien wie folgt geplant:
- Kolloquium 1: Konzept/Standortbestimmung zu Beginn der Auseinandersetzung mit der Masterarbeit (Modul AWMR.01)
- Kolloquium 2: Ergebnisse (vor Fertigstellung der Arbeit bzw. im Modul AWMR.03)
Der Kolloquienbesuch wird über ein Testatblatt (s. Formular in der Hauptmodulbeschreibung AWMR S1) ausgewiesen. Wenn die eigene Arbeit an einem Kolloquium präsentiert und diskutiert werden soll, ist dazu eine Anmeldung mittels Formular erforderlich (s. Formular in der Hauptmodulbeschreibung AWMR S1). Die Masterarbeit kann auf der Kanzlei nur eingereicht werden, wenn Studierende mindestens zwei obligatorische Kolloquien-Termine, an denen sie ihre Arbeit präsentiert und diskutiert haben, auf dem Testatblatt nachweisen können und die Betreuungsperson dies bestätigt hat.
Die Studierenden arbeiten im Teilmodul AWMR.MP S1 eigenständig, nach Absprachen mit ihrer Betreuungsperson an ihrer Masterarbeit und melden die Abgabe der Arbeit termingerecht an. Danach kann die Arbeit eingereicht werden (s. Vorgehen zur Einreichung von Bachelor- und Masterarbeiten). Die Beurteilungs- und Bewertungskriterien können dem im Hauptmodul AWMR S1 aufgeführten „Kriterienraster“ entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass es teilweise fachspezifische Kriterien und Regelungen zur Masterarbeit gibt.