Bachelorarbeit Phase II F25.001

Nummer: PLU.AWBR.02-GM.F25.001
Veranstalter: PLU.Fach und Unterricht
Leitung: Denis Hänzi, u.a.
ECTS-Punkte: 1
Datum: 24.02.2025 - 02.06.2025
Raum: Online
Unterrichtssprache: Deutsch
Weitere Informationen:
Teilmodulbeschreibung

Ziele und Inhalte

Im Rahmen des Teilmoduls AWBR.02-GM arbeiten die Studierenden (sinnvollerweise in Form eingehender Lektüren, wie sie für die Konzepterstellung unabdingbar sind) an ihrem Bachelorarbeitsvorhaben und absolvieren dabei mindestens ein obligatorisches forschungsmethodisches Beratungsgespräch bei einem/einer AW-Dozierenden (ein zweites kann im Rahmen von AWBR.02-GM freiwillig abgehalten werden).

Folgende Dokumente gehören zur Hauptmodulbeschreibung AWBR-GM:
- Bachelor- bzw. Masterarbeit: Registrierung von Thema und Betreuungsperson in Evento
- Broschüre "Hinweise zu Bachelor- und Masterarbeiten"
- Broschüre "Bachelor- und Masterarbeiten: Erläuterungen zum Typ «Entwicklungsarbeit»"
- Kriterien zur Beurteilung und Bewertung einer Bachelorarbeit (evtl. mit fachspezifischen Beurteilungs- und Bewertungsrastern für einzelne Fächer)
- Eigenständigkeitserklärung zu Bachelor- und Masterarbeiten an der PH Luzern
- Richtlinien für die Gestaltung von Literaturhinweisen, Zitaten und Literaturverzeichnis
- Merkblatt zur Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten

Es gilt zu beachten, dass die oben aufgeführten Dokumente der Hauptmodulbeschreibung AWBR-GM grundsätzlich für alle AWBR-Teilmodule gelten und jedoch in den einzelnen Teilmodulbeschreibungen nicht mehr enthalten sind.
Zusätzlich sind verschiedene Regelungen und andere Informationen integraler Bestandteil des Hauptmoduls AWBR-GM und entsprechend ebenfalls zu beachten. Weiterführende Informationen sind enthalten:
- im Moodle-Kurs "Bachelor- und Masterarbeiten": Eine Übersicht zu zentralen Dokumenten zur Bachelorarbeit, offizielle Termine zur Bachelorarbeit sowie weitere Informationen,
- auf der PHLU-Webseite unter "Rechtssammlung": Regelungen, welche die Bachelorarbeit betreffen.

Präsenzpflicht

Jede*r Studierende muss mindestens ein obligatorisches forschungsmethodisches Beratungsgespräch bei einem bzw. einer AW-Dozierenden wahrnehmen.