Fachdidaktisches Halbtagespraktikum F25.002
Nummer: | PLU.DE01.PK-S1.F25.002 |
---|---|
Veranstalter: | PLU.Fach und Unterricht |
Leitung: | Gisela Koller Ullmann |
ECTS-Punkte: | 1 |
Datum: | 07.05.2025 - 04.06.2025 |
Raum: | |
Unterrichtssprache: | Deutsch |
Weitere Informationen: |
Ziele und Inhalte
Ziele und Inhalte des Teilmoduls einschliesslich Verweise auf den Referenzrahmen
Das Halbtagespraktikum ist i.d.R. ein Tandempraktikum. Die Studierenden sind in der Lage, Inhalte aus den Fachdidaktiken in die Praxis umzusetzen und Inhalte aus der Allgemeinen Didaktik fachspezifisch zu konkretisieren. Sie nehmen Unterschiede in ihrer Praktikumsklasse wahr und gestalten den Unterricht dementsprechend adaptiv.
Im Zentrum steht die bewusste Umsetzung von fachdidaktischen Inhalten mit folgenden Zielen:
- lehrberufliche Handlungskompetenzen in Planung und Durchführung von Fachunterricht aufbauen und erproben und so umsetzen, dass zur Zielerreichung passende Methoden, Lernaufgaben und Medien eingesetzt werden
- im eigenen Unterrichtshandeln die Bildungsanliegen des Faches berücksichtigen
- Lernmaterialien/Lehrmittel für einen kompetenzorientierten und kompetenzfördernden Unterricht nutzen können
- das fachwissenschaftliche und -didaktische Wissen situationsgerecht und adaptiv für das fachbezogene Lernen und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler nutzen
- Erfahrungen im Feld als auch das Wissen über wirksamen Unterricht aus dem Studium (insbesondere der Fachdidaktik) aufeinander beziehen
- die individuelle Kompetenzentwicklung einschätzen und daraus Entwicklungsziele ableiten.
Konkret für das Halbtagespraktikum im Fach Deutsch bedeutet dies:
Die Studierenden
- können eine Unterrichtseinheit von 5 oder 6 Einzellektionen im Fach Deutsch planen und vorbereiten.
- können ihren Unterricht durchführen, auswerten und reflektieren.
- können ihr fachdidaktisches Handlungsrepertoire erweitern.
Exemplarische Inhalte
- Umsetzung der Planung in den Praxishalbtagen
- individuelle und selbstständige Reflexion und Auswertung
- Konsequenzen aus der Praxisreflexion ziehen, diese in die neue Planung einfliessen lassen und in der nächsten Lektion umsetzen
- gemeinsame Reflexion und Auswertung in Rahmen eines Besuchs von einem/einer Dozierenden
Das Teilmodul «Halbtagespraktikum» als Praxismodul bereitet auf folgende Handlungsfelder gemäss dem Referenzrahmen der PH Luzern vor:
C) Fördern und Begleiten der Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler
D) Bereitstellen von Lerngelegenheiten
E) Begleiten und Beurteilen der Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler
Dieses Teilmodul dient vor allem dem Aufbau folgender Professionskompetenzen:
01) Kompetenz zur Unterrichtsplanung
02) K. zur Gestaltung eines kompetenzorientierten, verstehensorientierten und motivierenden Unterrichts
03) Kompetenz zur adaptiven Lernbegleitung und Beratung
Kompetenzaspekte (Referenzrahmen der PH Luzern 2013)
02) Kommunikative Fähigkeiten
Lehr- und Lernformen
Das Halbtagespraktikum findet als Praxiseinsatz vor Ort statt.
In der Präsenzzeit eingerechnet sind: pro Woche mind. 1 Lektion Unterricht, je 1 Lektion Hospitation bei der Tandempartnerin / dem Tandempartner bzw. der Praxislehrperson, also 3 Lektionen.
Im Selbststudium ist die Vorbereitung bzw. Nachbereitung (auch mit der Px-LP) eingerechnet. Zudem kann die Zeit des Selbststudiums des fachdidaktischen Ateliers genutzt werden.
Form des Leistungsnachweises
Unterrichtsplanungen, -durchführungen und -reflexionen nach Massgabe von drei inhaltlichen Kriterien und einem formalen Kriterium.
Modalitäten der Repetition
Das Halbtagespraktikum muss wiederholt werden, wenn die Anforderungen nicht erfüllt wurden.
Obligatorische Literatur bzw. Medien
Basisbroschüre Praktika
Zusatzbroschüre Fachdidaktisches Halbtagespraktikum
Broschüre „Verantwortung übernehmen“
Informationsblatt "Verfahren bei Problemen in Praktika"
Voraussetzungen für die Teilnahme
Studierende:
SVA 1. Sem.
SVA 2. Sem.
SVB 2. Sem.
SVB 3. Sem.
SR 3. Sem.
SR 4. Sem.
- PLU.SY02-GJ (Eignungsabklärung Berufsstudien Grundjahr)
Präsenzpflicht
Für Praktika gilt stets und ausschliesslich die 100%-Regelung.