Prüfungspraktikum Religionslehre Sek II (Zusatzfach) F25.001

Nummer: PLU.PK04.DP-S2.F25.001
Veranstalter: PLU.Sekundarstufe 2
Leitung: Jeannette Wick
ECTS-Punkte: 4
Datum: 24.02.2025 - 07.09.2025
Raum:
Unterrichtssprache: Deutsch

Ziele und Inhalte

Das Prüfungspraktikum bildet den Abschluss der berufspraktischen Ausbildung. Es werden die Abschluss-Standards erprobt und die Lehrbefähigung für den Religionsunterricht an der Sekundarstufe II in einer Prüfungslektion mit anschliessendem Kolloquium gesichert. Das Prüfungspraktikum vermittelt den Studierenden ein breites Spektrum aus dem Schulalltag:

- Die Studierenden sind fähig, Religionsunterricht an der Sekundarstufe II selbstständig und selbstverantwortlich zu planen, durchzuführen und zu reflektieren;
- sie differenzieren und erweitern ihre Kompetenzen im Umgang mit Schulklassen (Lernklima, Eigenverantwortung der Lernenden, Disziplin), im Umgang mit Schülerinnen und Schülern (Beratung im Bereich Lernen, Heterogenität, Begabungsförderung und Beurteilung) und im Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen vor Ort;
- die Studierenden übernehmen den gesamten Religionsunterricht und die Verantwortung für möglichst alle Aspekte der Klassenführung, inklusive die Beurteilung in unterschiedlichen Formen;
- sie reflektieren die praktischen Erfahrungen mit Theorien und Modellen aus der Religionsdidaktik, der Allgemeinen Didaktik und aus Psychologie und Pädagogik und arbeiten theoriegeleitet;
- die Studierenden nehmen eine berufsbezogene Standortbestimmung bezüglich der eigenen persönlichen und beruflichen Entwicklung vor, d.h. die Studierenden sind fähig, ihren Religionsunterricht aufgrund eigener Wertvorstellungen, Zielsetzungen und Kompetenzen als eigene Unterrichtskonzeption zu legitimieren, zu gestalten, zu evaluieren und vergewissern sich ihrer «persönlichen Theorie».

Lehr- und Lernformen

In der Regel sind 10– 25% der vorgeschriebenen Lektionen Hospitationen. Maximal sind es jedoch ein Drittel der Lektionen.

Form des Leistungsnachweises

Das gesamte Prüfungspraktikum wird durch die Praxislehrperson mit einem Prädikat bewertet: erfüllt/nicht erfüllt und kann einmal wiederholt werden. Die Praxislehrperson beurteilt das Praktikum entlang des Beurteilungsinstruments und erstellt einen kurzen Praktikumsbericht.

Im Rahmen des Prüfungspraktikums findet die Prüfungslektion statt und im Anschluss an die Prüfungslektion das methodisch-didaktische Kolloquium. Dieser Prüfungsteil schliesst die Berufspraktischen Studien formell ab. Die Beurteilung der Prüfungslektion(en) erfolgt gemeinsam durch den Betreuer/die Betreuerin der Religionsdidaktik (Dozent/-in der Uni LU) und die Praxislehrperson Sek II auf der Grundlage der Beurteilungsinstrumente für das Prüfungspraktikum. Verfahren und Ablauf sind in den "Richtlinien Prüfungslektion Religionslehre" geregelt.

Die beiden Teile des Leistungsnachweises (gesamtes Prüfungspraktikum und Prüfungslektion) werden voneinander getrennt beurteilt und können im Falle eines Misserfolges je einmal wiederholt werden.

Modalitäten der Repetition

Das Prüfungspraktikum als Ganzes sowie die Prüfungslektion können je einmal wiederholt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für das Prüfungspraktikum sind nur Studierende zugelassen, welche alle anderen Teilmodule der Berufspraktischen Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Ergänzungen

Für jede Lektion muss die Studentin / der Student der Praxislehrperson vorgängig eine schriftliche Lektionsplanung vorlegen (vgl. Raster der PHLU). Die Abgabefrist dieser Lektionsplanung wird durch die Praktikumslehrperson vorgegegen. Gleiches gilt mit Bezug auf den Besuchstermin des geographiedidaktischen Betreuers / der geographiedidaktischen Betreuerin.

Die Lektionen werden vor- und/oder nachbesprochen.

Für die Prüfungslektion gelten andere Fristen, welche in den Richtlinien zur Prüfungslektion Geographie festgehalten sind.