Standortpraktikum Geographieunterricht Sek II (Erstfach) H24.001

Nummer: PLU.PK42.01-S2.H24.001
Veranstalter: PLU.Sekundarstufe 2
Leitung: Regula Grob
ECTS-Punkte: 3
Datum: 16.09.2024 - 20.12.2024
Raum:
Unterrichtssprache: Deutsch
Weitere Informationen:
Teilmodulbeschreibung

Ziele und Inhalte

Um als Lehrperson erfolgreich zu sein, sind spezifische Fach- und Methodenkompetenzen, aber auch spezifische Selbst- und Sozialkompetenzen notwendig. Die spezifischen Fach- und Methodenkompetenzen können im Verlaufe des Studiums erworben werden. Die erforderlichen Selbst- und Sozialkompetenzen können während der Ausbildung weiterentwickelt und verfeinert, nicht aber „gelernt“ werden. Die Studierenden müssen daher hier über grundlegende Kompetenzen bereits zu Studienbeginn verfügen. Im Standortpraktikum erhalten sie deshalb die Gelegenheit zu erkennen, ob sie nach den ersten Erfahrungen im Berufsfeld die erforderliche Basis für eine längerfristige Tätigkeit als Geographielehrperson auf der Sekundarstufe II besitzen.

Zu diesen erforderlichen Basiskompetenzen des Lehrberufs gehören:
-Selbstkompetenzen (Fähigkeiten und Einstellungen, die dazu befähigen, reflexiv selbst-organisiert zu handeln und sich zu entwickeln);
-Sozialkompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die dazu befähigen, in den Beziehungen zu anderen Menschen situationsadäquat kommunikativ und kooperativ selbstorganisiert zu handeln);
-Flexibilität (auf unterschiedliche Situationen und unterschiedliche Handlungspartner und -partnerinnen adäquat reagieren);
-Belastbarkeit (auch unter sozialem Druck und Zeitdruck konstruktiv handlungsfähig sein);
-Strukturierte Reflexions-, Handlungs- und Darlegungsfähigkeiten (strukturiert denken und handeln sowie fähig sein, komplexe Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu verstehen und zu erklären);
-Kontakt und Kommunikationsfähigkeit (adäquat mit unterschiedlichen Situationen und Menschen umgehen);
-Kooperations- und Konfliktfähigkeit.

Lehr- und Lernformen

In der Regel sind 10– 25% der vorgeschriebenen Lektionen Hospitationen. Maximal sind es jedoch ein Drittel der Lektionen.

Form des Leistungsnachweises

Die berufsspezifische Eignung wird im Standortpraktikum abgeklärt. Verantwortlich für diese Abklärung ist die Praxislehrperson in enger Zusammenarbeit mit der Betreuerin/dem Betreuer der Geographiedidaktik (Dozent/-in der PHLU). Die Eignungsabklärung geschieht auf der Grundlage des Beurteilungsinstruments für das Standortpraktikum Geographie SII der PH Luzern.

Modalitäten der Repetition

Das Standortpraktikum kann einmal wiederholt werden.

Ergänzungen

Für jede Lektion muss die Studentin / der Student der Praxislehrperson vorgängig eine schriftliche Lektionsplanung vorlegen (vgl. Raster der PHLU). Die Abgabefrist dieser Lektionsplanung wird durch die Praktikumslehrperson vorgegegen. Gleiches gilt mit Bezug auf den Besuchstermin des geographiedidaktischen Betreuers / der geographiedidaktischen Betreuerin.

Die Lektionen werden vor- und/oder nachbesprochen.

Das Standortpraktikum dient der Eignungsabklärung. Das Berufspraktikum kann erst begonnen werden, wenn das Standortpraktikum erfolgreich absolviert und mit «erfüllt» beurteilt worden ist. Bei Zweifachstudierenden ist nur das Standortpraktikum im Erstfach zu absolvieren. Dieses muss erfüllt sein, damit das Berufspraktikum im Zweitfach begonnen werden kann.