Masterprüfung Berufspraxis F25.100
Nummer: | PLU.PXMP.01-HP.F25.100 |
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Veranstalter: | PLU.Schulische Heilpädagogik |
Leitung: | Gabriela Eisserle Studer, u.a. |
ECTS-Punkte: | 3 |
Datum: | 02.06.2025 - 20.06.2025 |
Raum: | SE 104 / SE 105 / SE 108 / SE 109 / SE 110 / SE 120 / SE 125 / SE 126 / SE 127 / SE 128 / SE 132 / SE 133 / SE 204 / SE 205 / SE 211 / SE 212 / SE 215 / SE 216 |
Unterrichtssprache: | Deutsch |
Weitere Informationen: |
Ziele und Inhalte
Im Zentrum der Masterprüfung Berufspraxis steht die Anwendung der im Studium erlernten Kompetenzen im Berufsalltag. Je nach gewählter Entwicklungsaufgaben können dabei unterschiedliche Kompetenzen aus dem Kompetenzraster Heilpädagogik gezeigt bzw. überprüft werden. Welche Kompetenzen bei welcher Entwicklungsaufgabe fokussiert werden, ist der jeweiligen Beschreibung der Entwicklungsaufgabe (publiziert im Moodle-Kurs «Infokanal MA SHP - HL.22») zu entnehmen.
Übergreifend über alle Entwicklungsaufgaben stehen folgende Kompetenzen aus dem Kompetenzraster Heilpädagogik im Fokus:
EO.07.01 Umsetzen & Verantworten: Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen und lancieren, Forschungs- und Entwicklungsprozesse leiten und umsetzen und den Informationsfluss sicherstellen: Ich kann einen Forschungs- bzw. Entwicklungsprozess fundiert und begründet strukturieren, mit anderen Prozessen des Systems koordinieren und diese laufend aufeinander abstimmen. Ich kann im Verlauf des Prozesses notwendige strukturelle Anpassungen vornehmen.
Ich erstelle ein Informationskonzept, in welchem ich festhalte, wann und wie ich Betroffene und Beteiligte über anstehende und erfolgte Schritte informiere. Durch die Umsetzung des Konzepts sichere ich den Informationsfluss.
SO.08.01 Eigene Haltungen, Prägungen und Wahrnehmungen reflektieren und im professionellen Kontext weiterentwickeln: Ich kann meine Haltung sowie mein Menschenbild im Kontext diversitäts- und heilpädagogisch relevanter Systeme und Zusammenhänge systematisch und kritisch reflektieren und damit meine professionelle Identität sowie mein Professionsverständnis als SHP gezielt weiterentwickeln. Auf dieser Basis gestalte ich in Kooperation mit meinen Kolleg*innen im Unterricht und an der Schule optimierte Lernbedingungen für alle Schüler*innen mit besonderem Augenmerk auf diejenigen mit besonderen Lernausgangsbedingungen. Damit entwickelt sich auch meine professionelle Identität und mein Professionsverständnis weiter.
SO.10.01 - Berufsethische Haltung (weiter)entwickeln und berufsethisch handeln: Mit einer systemischen und kokonstruktiven Haltung bringe ich begründet relevante ethische Fragestellungen im pädagogischen Umgang mit Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen (Fokus Behinderung) in mein berufliches Handeln ein und berücksichtige konsequent deren Perspektive. Ich kann auch in Situationen, für welche keine klaren Standesregeln existieren, meine Entscheide und mein Ver- halten so steuern, dass deren Wirkung einer berufsethischen Prüfung standhalten.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Studierende dürfen sich zur Prüfung anmelden, wenn sie...
1. über eine Anstellung als Schulische Heilpädagogin bzw. als Schulischer Heilpädagoge verfügen,
2. alle drei Unterrichtsbesuche erfolgreich absolviert haben,
3. mit Ausnahme der «Masterprüfung Vertiefung» alle Module der ersten beiden Studienjahre erfolgreich absolviert haben und die Module dementsprechend mit «erfüllt» oder «erlassen» bewertet sind, und
4. sie bis zum Zeitpunkt der Masterprüfung Berufspraxis den Nachweis erbringen können, dass sie die erforderliche Praxis (mindestens 400 als Schulische Heilpädagogin bzw. als Schulischer Heilpädagoge gehaltene Lektionen) geleistet haben.
Präsenzpflicht
Für alle Module des MA SHP gelten die folgenden vier Präsenzregelungen: 1. Während der Präsenzanlässe wird kooperativ gearbeitet; es wird deshalb grundsätzlich Präsenz erwartet. 2. Kann man nicht an Präsenzanlässen teilnehmen, meldet man sich bei den zuständigen Dozierenden ab. 3. Wer nicht teilnehmen kann, arbeitet die Inhalte selbständig auf. 4. Wenn ganze Halbtage in einem Modul (am selben Präsenztag) verpasst werden, müssen Kompensationsleistungen erbracht werden. Details und die rechtlich verbindlichen Bestimmungen können bei Bedarf den Modulkarten der einzelnen Module entnommen werden.