Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens H24.401

Nummer: PLU.AW01.01-HP.H24.401
Veranstalter: PLU.Schulische Heilpädagogik
Leitung: Marco Galle
ECTS-Punkte: 2
Datum: 13.05.2024 - 13.10.2024
Raum:
Unterrichtssprache: Deutsch
Weitere Informationen:
Teilmodulbeschreibung

Ziele und Inhalte

KURZBESCHRIEB

Das Teilmodul «Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens» bietet Studierenden, denen es an entsprechend fundierten Vorkenntnissen fehlt, Gelegenheit zur Aneignung grundlegender Kompetenzen in der wissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweise. Die im Selbstlernmodus zu erarbeitenden Modulinhalte werden in einem Online-Kurs mit begleitendem Coachingangebot bereitgestellt. Ausgehend von einer berufsalltagsrelevanten Problemstellung üben sich die Teilnehmenden – entlang von acht Lerneinheiten – in der exemplarischen Ausformulierung des Untersuchungsplans für ein praxisbezogenes empirisches Forschungsvorhaben und erwerben auf diesem Wege elementare Kenntnisse im wissenschaftlichen Denken und Arbeiten. Das Modul wird mit einem grossen Leistungsnachweis abgeschlossen.


ZENTRALE KOMPETENZEN

EO.04.01 – Prozess initiieren & Situation klären: Initiierung von Untersuchungs- und Forschungsprozesse und Klärung der Situation sowie des erforderlichen Wissens:
Ich weiss, was wissenschaftliches Arbeiten und Forschen im Kern ausmacht und bin mir der Bedeutung wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens für Lehrpersonen bewusst. Ich kann die eigene Fachlichkeit, den eigenen Unterricht und die Wirkung des eigenen Handelns differenziert beschreiben, zu vorgegebenen Soll-Vorstellungen in Beziehung setzen und Unterschiede formulieren.

EO.04.02 – Informationen gewinnen & auswerten: Fachliteratur recherchieren und Daten mit angemessenen Methoden generieren:
Ich kann grundlegendes Fachwissen nutzen und bei Bedarf passende Theorien recherchieren. Unter Einsatz gezielter Suchstrategien finde ich in Datenbanken relevante Fachliteratur. Ich kann wissenschaftliche Fachliteratur adäquat verarbeiten und verwalten. Ich kann explorative Untersuchungen durchführen und kann die Einhaltung wissenschaftlicher Gütekriterien beurteilen. Ich kenne ein qualitatives oder quantitatives Verfahren zur Erhebung und Auswertung empirischer Daten. Ich verhalte mich wissenschaftlich integer, insbesondere sorge ich im Umgang mit fremdem Gedankengut für absolute Transparenz.

EO.04.03 – Beurteilen & Evaluieren: Quellen, Informationen und Daten beurteilen, den Forschungs- und Entwicklungsprozess evaluieren:
Ich bin in der Lage, die recherchierten Quellen, Informationen und generierten Daten hinsichtlich ihrer Seriosität, Wissenschaftlichkeit und Nützlichkeit einzuschätzen. Ich kann die Perspektive anderer Beteiligter einnehmen. Ich kann eine selbstkritische Haltung dem eigenen Tun gegenüber einnehmen.

EO.07.01 – Umsetzen & Verantworten: Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen und lancieren, Forschungs- und Entwicklungsprozesse leiten und umsetzen und den Informationsfluss sicherstellen:
Ich kann eine vorgegebene Struktur eines Forschungs- bzw. Entwicklungsprozesses übernehmen und einzelne Anpassungen für meine Arbeitssituation situativ vornehmen. Ich setze einzelne Veränderungen reaktiv in meiner Arbeitssituation um. Ich informiere die Betroffenen über laufende Entwicklungen. Ich halte mich an Termine.

EO.07.02 – Analysieren & Erkenntnisse ableiten: Informationen bzw. Daten kritisch analysieren, inhaltliche Erkenntnisse ableiten und ein kohärentes, übergreifendes Verständnis entwickeln:
Ich zeige Lernbereitschaft, indem ich Alltagserfahrungen von Zeit zu Zeit sehr bewusst und systematisch auswerte. Ich kann Erkenntnisse als Hypothesen formulieren und deklariere sie entsprechend. Ich kann aus Untersuchungsergebnissen mögliche Konsequenzen für die Praxis ableiten.

EO.08.01 – Reflektieren & Kommunizieren: Den Forschungsprozess mit Bezug zu den Ergebnisse und den abgeleiteten Konsequenzen kritisch prüfen sowie themengerecht und adressatenbezogen darstellen und diskutieren:
Ich kann zu Teilschritten einer Untersuchung Anforderungen benennen, mein Vorgehen zu diesen Anforderungen in Bezug setzen und Unterschiede beschreiben. Ich kann eine Untersuchung und (Teil-)Ergebnisse für Aussenstehende nachvollziehbar darstellen. Ich kenne die Struktur von Forschungsberichten/empirischen Fachzeitschriftenartikeln und kann einen inhaltlich kohärenten und sprachlich präzisen Text zu einem bildungswissenschaftlichen Thema erstellen. Ich kann einen Gedankengang argumentativ klar formulieren und nutze die Unterschiede zwischen Begründungen und Belegen. Ich kann Ergebnisse wertfrei beschreiben sowie zwischen Tatsachen und Interpretationen unterscheiden. Ich kann die Wissenschaftlichkeit einer Arbeit, insbesondere bezüglich Umgang mit fremdem Gedankengut, kritisch beurteilen.



ZENTRALE INHALTE

- Alltag & Wissenschaft
- Empirisches Forschen als Lehrperson
- Literaturrecherche/-verarbeitung
- Wissenschaftliches Schreiben
- Forschungszugänge/-designs
- Qualitative Methoden
- Quantitative Methoden
- Präsentation von Forschungsbefunden

Lehr- und Lernformen

e-Learning-Einheit mit Coaching

Form des Leistungsnachweises

schriftliche Arbeit

Modalitäten der Repetition

Erfüllt der Leistungsnachweis die an ihn gestellten Anforderungen bei der Einreichung zur im Kurs kommunizierten Abgabefrist Mitte Oktober nicht, besteht die Möglichkeit zur Überarbeitung und Neueinreichung in der «2. Chance» per Ende des Jahres (31. Dezember). Bei abermaliger Nichterfüllung der Anforderungen an den Leistungsnachweis ist das Online-Modul unter regelmässiger Inanspruchnahme des Coaching-Angebots bei der Durchführung im folgenden Jahr nochmals zu absolvieren. Der Leistungsnachweis kann dann zu der im Kurs angegebenen Abgabefrist Mitte Oktober erneut eingereicht werden («letzte Chance»).

Obligatorische Literatur bzw. Medien

Aeppli, J., Gasser, L., Gutzwiller, E. & Tettenborn, A. (2023). Empirisches wissenschaftliches Arbeiten. Ein Studienbuch für die Bildungswissenschaften. UTB Klinkhardt.

Präsenzpflicht

Für alle Module des MA SHP gelten die folgenden vier Präsenzregelungen: 1. Während der Präsenzanlässe wird kooperativ gearbeitet; es wird deshalb grundsätzlich Präsenz erwartet. 2. Kann man nicht an Präsenzanlässen teilnehmen, meldet man sich bei den zuständigen Dozierenden ab. 3. Wer nicht teilnehmen kann, arbeitet die Inhalte selbständig auf. 4. Wenn ganze Halbtage in einem Modul (am selben Präsenztag) verpasst werden, müssen Kompensationsleistungen erbracht werden. Details und die rechtlich verbindlichen Bestimmungen können bei Bedarf den Modulkarten der einzelnen Module entnommen werden.