Berufspraxis D F25.000
Nummer: | PLU.PX02.05-HP.F25.000 |
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Veranstalter: | PLU.Schulische Heilpädagogik |
Leitung: | Anita Ottiger |
ECTS-Punkte: | 2 |
Datum: | 11.02.2025 - 27.05.2025 |
Raum: | |
Unterrichtssprache: | Deutsch |
Weitere Informationen: |
Ziele und Inhalte
Der Masterstudiengang MA SHP vermittelt Kompetenzen für die Tätigkeit als Schulische*r Heilpädagog*in. Im Zentrum steht dabei die Förderung von Schüler*innen mit Entwicklungsbeeinträchtigungen, von der korrekten Diagnose, über die Bestimmung von Förderzielen, hin zur Umsetzung von passenden Fördermassnahmen bis zur Überprüfung und zum Nachweis der Wirkung. Diese Massnahmen werden flankiert durch Zusammenarbeit (mit Klassen- und Fachlehrpersonen, Eltern, Therapeut*innen, Schulpsycholog*innen etc.) und Beratung.
Die konkrete Umsetzung in der spezifischen Arbeitssituation wird durch Unterrichtsbesuche mit entsprechenden Besprechungen unterstützt.
Dabei wird je nach Bedarf an situationsgerecht ausgewählten Kompetenzen aus allen Themenbereichen gearbeitet.
SO.01.01
Integrativen / inklusiven und ressourcenorientierten, gemeinsamen Unterricht planen
Ich orientiere die Unterrichtsplanung an den vielfältigen Lernvoraussetzungen und -bedingungen der Schüler*innen in Hinblick auf verschiedene Diversitätsdimensionen (Fokus Behinderung) unter Berücksichtigung der Intersektionalität. Dafür setze ich gezielt und situativ Methoden und Instrumente ein, welche die Diversität der Schüler*innen als Ressource nutzen und Ungleichheiten / Benachteiligungen auszugleichen / zu überwinden vermögen, Ich berücksichtige dabei die Bedürfnisse sowohl der Einzelnen als auch der Lerngemeinschaft.
IO.01.01
Unterricht unter Berücksichtigung individueller Lernausgangsbedingungen gestalten
Ich kann verschiedene Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten erkennen und differenzieren.
Ich kann Barrieren zwischen Unterrichtsanforderungen und Lernvoraussetzungen der betroffenen Schüler*innen identifizieren, präzise erfassen und beschreiben. Ich kann diese Barrieren so verändern oder vermeiden, dass das Lernen und die Teilhabe am Unterricht und in der Gesellschaft für Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen möglich werden. Bei Bedarf kann ich auch das Umfeld entsprechend beraten.
IO.01.02
Fördermassnahmen planen
Ich kann bei Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen theorie- und evidenzbasierte Interventionen für einen differenzierenden Unterricht förderzielbezogen planen.
IO.01.03
Unterricht/Förderung evaluieren
Ich kann die durch meine Förderung erzielte Leistungen der Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen, in Bezug auf Lernfortschritte beurteilen. Dieses Ergebnis kann ich sowohl hinsichtlich der gewählten Förderdiagnose als auch der Fördermassnahme evaluieren. Für einen nächsten Förderzyklus kann ich entsprechende Anpassungen in der Förderdiagnose oder in den Fördermassnahmen vornehmen.
SO.02.01
Integrativen / inklusiven und ressourcenorientierten, gemeinsamen Unterricht gestalten
Ich kann das Wissen um die vielfältigen Lebenswelten, Lernvoraussetzungen und -bedingungen der Schüler*innen unter Berücksichtigung verschiedener Dimensionen der Diversität (Fokus Behinderung) und der Intersektionalität sowohl zu deren individuellen Förderung als auch zum Aufbau eines integrativen / inklusiven und chancengerechten Unterrichtssettings nutzen. Ich verfüge über ein breites Methodenrepertoire und über Diagnose- und Fördertechniken, um den Unterricht für alle Schüler*innen kompetenz- und verstehensorientiert sowie motivierend zu gestalten und passe die Gestaltung bei Bedarf für einzelne Lernende (insbesondere mit Behinderungen) situativ an.
SO.02.02
Unterrichtsbezogen zusammenarbeiten
Ich kann konstruktive unterrichtsbezogene Zusammenarbeitsbeziehungen (funktions-, rollen- und aufgabenbewusst) aufbauen und verschiedene Formen des Team- respektive Co-Teachings anwenden, damit wir einen Unterricht gestalten können, der für die Schüler*innen lernwirksam ist. Ich kann mit den relevanten Kooperationspartner*innen fach- und kindbezogen die Unterrichts- und Förderschwerpunkte gemeinsam längerfristig planen und umsetzen.
IO.02.01
Gestalten eines integrativen Unterrichts
Ich kann das Wissen um die vielfältigen Lebenswelten, Lernvoraussetzungen und -bedingungen sowohl zu deren individuellen Förderung als auch zum Aufbau eines integrativen/inklusiven Unterrichtsetting nutzen. Ich verfüge über ein breites Methodenrepetoire und über Diagnose- und Fördertechniken, um den Unterricht für alle kompetenz- und verstehensorientiert zu gestalten und passe die Gestaltung bei Bedarf situativ an.
IO02.02
Angepasste Lehrer*innensprache verwenden Ich kann die Lehrer*innensprache – auch bei der unterstützen Kommunikation – auf zentrale Merkmale beobachten, beurteilen und entsprechend den (wenig oder nicht) sprachlichen Voraussetzungen der Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen anpassen und optimieren.
SO.03.01
Ziel-, ressourcen- und lösungsorientiertes professionelles Handeln (Empowerment)
Ich kann individuelle und System-Ressourcen erkennen und nutzen. Ich kann ziel- und lösungsorientiert die Ressourcen von Schüler*innen und ihrer (professionellen) Bezugspersonen so stärken, dass die Personen Sinnhaftigkeit und Selbstwert erfahren und in ihrer Entwicklung gestärkt werden, u.a. kann ich unterschiedliche Zielformulierungen der an Kooperation und Beratung Beteiligten akzeptieren.
SO03.02
Gespräche führen im professionellen Kontext
Ich führe Gespräche so, dass die Ressourcen der kooperierenden und/oder Rat suchenden Personen sowie der beteiligten und betroffenen Systeme aktiviert werden und genutzt werden könnten. Ich kann den Prozess des Gespräches anhand der Themen und Ressourcen steuern, indem ich die systemischen Zusammenhänge berücksichtige. Ich kann Beratungstechniken (systemische / lösungsorientierte Fragen, Metaphern, Timeline, Perspektivenwechsel etc.) anwenden und begründen und systemische Interventionen anwenden. Ich kann Gespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie anderen rechtlichen Bezugspersonen der Schüler*innen leiten, auch wenn die Zusammenarbeitssituation konfliktreich und komplex ist.
IO.03.01
Hilfsmittel, Förderprogramme/-material & Lernaufgaben bereitstellen
Ich kann theoriegeleitet und auf der Basis von wissenschaftlicher Evidenz eigene Hilfsmittel/Medien und Förderprogramme/-material entsprechend den Voraussetzungen der Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen entwickeln oder gezielt auswählen und diese flexibel und fachlich korrekt einsetzen. Ich beachte dabei, dass die Hilfsmittel/Medien und Förderprogramme/-mittel den Betroffenen, das Verständnis und die Produktion von Lerninhalten erleichtern oder gezielt fördern können.
IO.03.02
Heilpädagogische Intervention adaptiv gestalten
Ich verfüge über ein breites Repertoire an theoretisch begründeten und evidenzbasierten Interventionsmethoden. Aus diesem Repertoire kann ich entsprechend dem – aus dem erfassten Leistungs- und Entwicklungsprofil von Schüler*innen mit besonderen Lernausgangslagen ermittelten – Förderziel die adäquate Interventionsmethode bestimmen und korrekt umsetzen.
IO.03.03
Lernverlauf überwachen (Monitoring)
Ich kann bei der Durchführung der Intervention die Leistungen der Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen im Lernverlauf kritisch überprüfen und bei Nicht-Responsivität meine Intervention revidieren und entsprechend den Leistungen der Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen adaptieren.
SO.04.01
Mit dem Einfluss von Implicit Bias auf Diagnose und Beurteilung professionell umgehen
Ich kenne Methoden, um den Einfluss von Vorurteilen und «Implicit Biases» im Kontext von Diagnose und Beurteilung von Schüler*innen mit besonderen Lernausgangsbedingungen (Fokus Behinderung) zu begrenzen und setze diese systematisch in meiner Arbeit ein. Ich achte in meinem Umfeld auf die mögliche Wirkung von Vorurteilen und «Implicit Biases» und gehe konsequent dagegen vor. Ich kann mich dabei auf aktuelle Forschungsergebnisse und Wissensbestände der Sozialpsychologie und Sozialwissenschaften beziehen.
IO.04.01
Handlungsbedarf erkennen und relevante Fragestellungen finden
Ich kann
Lehr- und Lernformen
Praxisnachweis
Form des Leistungsnachweises
Für den Masterabschluss SHP an der PH Luzern ist der Nachweis von 600 Stunden geleisteter Praxis im heilpädagogischen Bereich, d.h. in integrativen Regelklassen oder Kindergartengruppen, in Kleinklassen oder an Sonderschulen nötig. Im Rahmen dieser Praxisstunden muss die Funktion einer Schulischen Heilpädagogin, eines Schulischen Heilpädagogen (angeleitet oder selbständig) ausgeführt werden.
Die Aufteilung der 600 Stunden stellt sich wie folgt dar:
- 50% (= 300h) im Unterricht/in der Förderung = 400 gehaltene Lektionen
- 50% (= 300h) für Vorbereitung, Nachbereitung, Besprechungen
Die Schulleitung bestätigt pro Schuljahr die geleisteten Stunden. Sie übernimmt die Verantwortung, dass die verlangte Zeit geleistet wurde und belegt dies mit dem Formular >Praxisnachweis.
Die heilpädagogische Unterrichtstätigkeit ist während der gesamten Ausbildungszeit erforderlich. Die Mindestanzahl von 400 gehaltenen Lektionen bzw. 600 Stunden bildet lediglich die untere Grenze. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine heilpädagogische Anstellung nach Erreichen dieser Mindestanzahl nicht mehr notwendig ist.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Sämtliche Module des ersten und zweiten Studienjahrs müssen mit „erfüllt“ oder „erfüllt in der 2. Chance“ bewertet sein.
Präsenzpflicht
Es gilt eine spezielle Präsenzregelung:
Für den Masterabschluss SHP an der PH Luzern ist der Nachweis von 600 Stunden geleisteter Praxis im heilpädagogischen Bereich, d.h. in integrativen Regelklassen oder Kindergartengruppen, in Kleinklassen oder an Sonderschulen nötig. Im Rahmen dieser Praxisstunden muss die Funktion einer Schulischen Heilpädagogin, eines Schulischen Heilpädagogen (angeleitet oder selbständig) ausgeführt werden.
Die Aufteilung der 600 Stunden stellt sich wie folgt dar:
- 50% (= 300h) im Unterricht/in der Förderung = 400 gehaltene Lektionen
- 50% (= 300h) für Vorbereitung, Nachbereitung, Besprechungen
Die Schulleitung bestätigt pro Schuljahr die geleisteten Stunden. Sie übernimmt die Verantwortung, dass die verlangte Zeit geleistet wurde.