Prüfungspraktikum Geschichtsunterricht Sek II (Zweitfach) F25.001

Nummer: PLU.PK63.DP-S2.F25.001
Veranstalter: PLU.Sekundarstufe 2
Leitung: Michel Charrière
ECTS-Punkte: 2
Datum: 24.02.2025 - 07.09.2025
Raum:
Unterrichtssprache: Deutsch
Weitere Informationen:
Teilmodulbeschreibung
Leistungsnachweisbeschreibung / zusätzliche Dokumente
Leistungsnachweis
Richtlinien Prüfungslektion

Ziele und Inhalte

Das Prüfungspraktikum Geschichtsunterricht Sekundarstufe II bildet den Abschluss der Berufspraktischen
Ausbildung. Im Praktikum werden die Abschluss-Standards erprobt und die Lehrbefähigung für den
Geschichtsunterricht an der Sekundarstufe II in einer Prüfungslektion mit anschliessendem Kolloquium gesichert.
Das Prüfungspraktikum vermittelt den Studierenden ein breites Spektrum aus dem Schulalltag.
Die Studierenden übernehmen den gesamten Geschichtsunterricht und die Verantwortung für möglichst alle
Aspekte der Klassenführung, inklusive die Beurteilung in unterschiedlichen Formen. Sie reflektieren die
praktischen Erfahrungen mit Theorien und Modellen aus der Geschichtsdidaktik, der Allgemeinen Didaktik und
aus Psychologie und Pädagogik und arbeiten theoriegeleitet.
Im Rahmen des Prüfungspraktikums findet die Prüfungslektion statt und im Anschluss an die Prüfungslektion das
geschichtsdidaktische Kolloquium (siehe PDF «Richtlinien über die Prüfungslektion»). Die Prüfungslektion wird
gemeinsam von einer bzw. einem Dozierenden der Geschichtsdidaktik (Praxisbetreuer/-in) und der
Praxislehrperson im Prüfungspraktikum abgenommen und bewertet.
Prüfungspraktikum und Prüfungslektion werden getrennt beurteilt. Es findet keine Verrechnung statt. Bei
Nichtbestehen entweder des Prüfungspraktikums oder der Prüfungslektion muss der entsprechende Teil
wiederholt werden.

Lehr- und Lernformen

Individuelle Gestaltung gemäss Vorgaben der Praxiskoordination bzw. der Praxislehrperson vor Ort.

Form des Leistungsnachweises

Individuelle Gestaltung gemäss Vorgaben der Praxiskoordination bzw. der Praxislehrperson vor Ort.
Für die Prüfungslektion gelten die "Richtlinien über die Prüfungslektion" (siehe PDF)

Modalitäten der Repetition

Wird entweder das Praktikum als nicht erfüllt oder die Prüfungslektion als ungenügend (F) beurteilt, ist der jeweilige Teil zu repetieren.

Obligatorische Literatur bzw. Medien

Individuelle Gestaltung.

Ergänzungen

PDF "Richtlinien über die Prüfungslektion"