Masterprüfung H25.001

Nummer: PLU.BW02.MP-S1.H25.001
Veranstalter: PLU.Fach und Unterricht
Leitung: Michael Luterbacher
ECTS-Punkte: 1
Datum: 09.12.2025 - 20.12.2025
Raum:
Unterrichtssprache: Deutsch

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Prüfungsbeschreibung
S1_BW_MP_Inhalte_H25

Ziele und Inhalte

Im Rahmen der Masterprüfung weisen die Studierenden nach, dass sie über fundierte bildungs- und sozialwissenschaftliche Expertise verfügen und diese auf berufliche Situationen im schulischen Kontext erfolgreich anwenden können. Hierzu analysieren sie je eine selbst gewählte Unterrichts- sowie eine Schulsituation und dokumentieren die Ergebnisse in einem schriftlichen Dossier. Die Analyse wird in einem mündlichen Prüfungsgespräch präsentiert und vertieft diskutiert. Die Studierenden setzen dabei systematisches wissenschaftliches Wissen und praktisches Handlungswissen in reflektierter Weise zueinander in Beziehung. Sie demonstrieren ihre pädagogische Professionalität, indem sie sich kritisch mit ihrer eigenen beruflichen Praxis sowie mit den unterrichtlichen, organisatorischen und systemischen Bedingungen von Schule und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Lehrberufs auseinandersetzen.

Das Prüfungsergebnis besteht aus einem schriftlichen Dossier, in dem zwei ausgewählte und analysierte Praxissituationen dargestellt werden, sowie einem mündlichen Fachgespräch mit Expert:innen aus den Bildungs- und Sozialwissenschaften zu den gewählten schul- und unterrichtsbezogenen Fragestellungen. Das Dossier bildet die inhaltliche Grundlage für das Prüfungsgespräch. Die aus den Schlussfolgerungen abgeleiteten Kernaussagen bilden den Ausgangspunkt für das Prüfungsgespräch.

Die Prüfungsgrundlagen bilden zum einen das im Studium erworbene Wissen im Bereich der Bildungs- und Sozialwissenschaften. Dieses ist unter anderem in den Inhalten der verschiedenen BW-Modulen (z. B. Jugendpsychologie), in den Studienbänden und Bausteinheften der Mentorate sowie in der dort zitierten Fachliteratur dokumentiert. Eine weitere Grundlage stellt das BW-Master-Abschlussdossier dar, das im Verlauf des Abschlusssemesters im Modul BW02.03-S1 erstellt wird.

Lehr- und Lernformen

Das Prüfungsgespräch findet in Form eines Fachgesprächs statt, an dem ein:e Examinator:in und ein:e Expert:in mit Fachkompetenzen im Bereich der Bildungs- und Sozialwissenschaften teilnehmen. Die Expert:innen werden in der Regel von externen Bildungsinstitutionen wie Universitäten und Pädagogischen Hochschulen hinzugezogen.

Form des Leistungsnachweises

Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Im Prüfungsgespräch zeigen die Studierenden, dass sie die Inhalte des Abschlussdossiers verstanden haben und ihre Erkenntnisse überzeugend begründen können. Dazu werden ihnen Fragen zum Dossier sowie zu den präsentierten Kernaussagen gestellt. Zudem werden alternative Deutungen zur Diskussion gestellt und gegenteilige Positionen eingenommen. Die Reihenfolge der Situationen wird von den Examinator:innen bestimmt.

Das Prüfungsgespräch gliedert sich in drei Phasen:

1. Darlegung der Kernaussage zur erstbestimmten Situation (max. 2 Minuten)
> Kurzbeschreibung der erlebten Situation
> Darlegung der Kernaussage
> Einordnung ins Angebot-Nutzungs-Mehrebenenmodell

2. Fachgespräch zur erstbestimmten Situation (ca. 12 Minuten)
> Student:in begründet die vorgenommene Einordnung ins Angebot-Nutzungs-Mehrebenenmodell.
> Examinator:in stellt Fragen zum Dossier und zur präsentierten Kernaussage.
> Examinator:in bringt eine alternative Deutung und/oder gegenteilige Positionen ein.
> Mögliche Aufforderung zu einem Perspektivenwechsel anhand einer vorgelegten Karte mit einem Gesprächsimpuls.

3. Fachgespräch zur zweitbestimmten Situation (ca. 6 Minuten)
> Direkter Start ins Fachgespräch, ohne einleitende Darlegung der Kernaussage
> Examinator:in stellt Fragen zum Dossier und zur Kernaussage.
> Examinator:in bringt eine alternative Deutung und/oder gegenteilige Positionen ein.
> Mögliche Aufforderung zu einem Perspektivenwechsel anhand einer vorgelegten Karte mit einem Gesprächsimpuls.

Die Beurteilung der Prüfungsleistungen erfolgt zweigeteilt und umfasst die Bewertung des Abschlussdossiers (schriftliches Produkt) sowie des anschliessenden Prüfungsgesprächs. Das Abschlussdossier wird im Voraus von der prüfungsverantwortlichen Person geprüft und bewertet. Sowohl das Dossier als auch das Prüfungsgespräch werden anhand eines einheitlichen Beurteilungsrasters beurteilt. Die Gesamtnote der Masterprüfung setzt sich zu einem Drittel aus der Bewertung des schriftlichen Dossiers und zu zwei Dritteln aus der Bewertung des mündlichen Prüfungsgesprächs zusammen. Aus der Gesamtpunktzahl wird eine Bewertung von A bis F abgeleitet. Das Beurteilungsraster ist in der Wegleitung zum Modul enthalten. Diese ist im Moodle-Kurs zum Beratungsmodul BW02.03-S1 abrufbar.

Die Rückmeldung erfolgt im Rahmen des Masterprüfungsverfahrens. Studierende haben die Möglichkeit, nach der Prüfung per E-Mail beim/bei der Examinator:in anzufragen, ob ein Antrag auf „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ an die Prüfungskommission gestellt wird. Nach der Entscheidung der Prüfungskommission werden die Prüfungsergebnisse per E-Mail kommuniziert. Studierende, die eine persönliche Rückmeldung zu ihrer BW-Masterprüfung wünschen, können diese innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse per E-Mail beim/bei der Examinator:in anmelden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfüllung des Beratungsmoduls BW02.03-S1.

Präsenzpflicht

Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten.

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