Masterprüfung H25.001

Nummer: PLU.BW02.MP-S1.H25.001
Veranstalter: PLU.Fach und Unterricht
Leitung: Michael Luterbacher
ECTS-Punkte: 1
Datum: 09.12.2025 - 20.12.2025
Raum:
Unterrichtssprache: Deutsch
Weitere Informationen:
Teilmodulbeschreibung
Prüfungsbeschreibung
S1_BW_MP_Inhalte_H25

Ziele und Inhalte

Die BW02.MP-S1 Masterprüfung im Studienbereich der Bildungs- und Sozialwissenschaften ist zweigeteilt und besteht aus der Bewertung des Abschlussdossiers (schriftliches Produkt) sowie dem anschliessenden Prüfungsgespräch.

a) Schriftlicher Teil: Abschlussdossier

Im BW-Masterabschlussdossier weisen die Studierenden ihre pädagogische Professionalität nach, indem sie zu relevanten Themen des Berufsfelds reflektiert Stellung nehmen und ihre Position fundiert begründen. Das Dossier, das zwei ausgewählte und analysierte Praxissituationen umfasst, bildet die inhaltliche Grundlage für das Prüfungsgespräch. Die prüfungsverantwortliche Person prüft und bewertet das Dossier im Voraus mithilfe des in der Modulbroschüre abgebildeten Beurteilungsrasters.

b) Mündlicher Teil: Prüfungsgespräch

Das Prüfungsgespräch hat den Charakter eines Fachgesprächs, an dem ein:e Examinator:in und ein:e Expert:in mit Fachkompetenzen im Bereich der Bildungs- und Sozialwissenschaften teilnehmen. Expert:innen werden in der Regel von einer externen Bildungsinstitution beigezogen. Der Dozent, der die Studierenden bei der Erstellung des Abschlussdossiers beraten hat, übernimmt in der Regel nicht auch die Rolle des Examinators

Die Studierenden bereiten sich anhand der beiden im Dossier formulierten Kernaussagen auf das Prüfungsgespräch vor. Diese Kernaussagen sind das Ergebnis der schriftlichen Auseinandersetzung mit den beiden erlebten und analysierten Situationen und dienen als Einstieg ins Fachgespräch.

– Die Kernaussagen sind je einzeln auf einer Karte festzuhalten und während der Prüfung im Zuge der Herleitung gut lesbar aufzulegen. Falls zwischen Abgabe des Dossiers und dem Prüfungsgespräch noch Änderungen an der Kernaussage vorgenommen werden, muss dies zu Beginn des Prüfungsgesprächs mitgeteilt werden.
– Es sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt. Im Sinne eines mündlichen Prüfungsgesprächs darf nicht vom Dossier oder von mitgebrachten Notizen abgelesen werden.

Zur Darlegung der Kernaussagen gehört die Verortung im Angebot-Nutzungs-Mehrebenebenmodell (vgl. Helmke & Weinert, 1997, Reusser, 2003). Fachliche Analysen erlebter Situationen in Schule und Unterricht können ihren Anfangspunkt auf verschiedenen Ebenen nehmen. Der jeweils begründet gesetzten Fokus wird in der Prüfung zum Ausgangspunkt genommen, um weitere Möglichkeiten der Analyse zu diskutieren.

Ein Fachgespräch unter Professionellen unterscheidet sich von einem Alltagsgespräch durch die Verwendung von Fachsprache unter Berücksichtigung bildungs- und sozialwissenschaftlichen Fachwissens zur Erklärung der ausgewählten Situation, zur Unterstützung und Einbettung der Argumentation. Im Prüfungsgespräch werden die Studierenden darin unterstützen, ihr bildungs- und sozialwissenschaftliches Wissen anzuwenden und korrekt darzulegen. Dazu werden ihnen Fragen zum Abschlussdossier sowie zur Herleitung der Kernaussage gestellt. Zudem wird von den Studierenden erwartet, dass sie probeweise eine fachlich kontroverse Position einnehmen und diese argumentativ vertreten können. Das Gespräch kann stellenweise in eine Fachdebatte übergehen, in der die Studierenden unterbrochen, mit Gegenpositionen konfrontiert oder zu einer kritischen Auseinandersetzung herausgefordert werden.

Impulskarten zum Perspektivenwechsel:

Im Verlauf des Prüfungsgesprächs werden die Studierenden mindestens einmal zu einem Perspektivenwechsel aufgefordert. In diesem Zusammenhang erhalten sie eine ausgewählte Impulskarte, die eine theoretische Sichtweise anregt:

a) Professionsansätze: Betten Sie die Diskussion der Kernaussage in einen oder mehrere der folgenden Professionsansätze ein: den strukturtheoretischen, den kompetenztheoretischen oder den berufsbiographischen Ansatz. Zeigen Sie auf, wie dieser Ansatz zur Deutung der Situation oder zur Reflexion professionellen Handelns beiträgt.

b) Spannungen, Widersprüche, Antinomien: Das Berufsfeld von Lehrpersonen ist durch widersprüchliche Anforderungen und Erwartungen gekennzeichnet. Legen Sie anhand der beschriebenen Situation mögliche Spannungsfelder bzw. pädagogische Antinomien dar und begründen Sie diese. Erläutern Sie anschliessend, welche Konsequenzen sich daraus für das eigene professionelle Handeln ergeben.

c) Perspektivenwechsel anhand des Angebots-Nutzungs-Mehrebenenmodells: Versetzen Sie sich in die Perspektive einer anderen Person (z. B. von Lernenden, eines Elternteils oder eines Mitglieds der Schulleitung) bzw. eines anderen Akteurs (z. B. einer Behörde, der Bildungspolitik oder der Gesellschaft) und schildern Sie die Situation aus dieser Sichtweise.

d) Wechsel der fachlichen Perspektive: Können Sie die beschriebene Situation auch aus einer anderen fachlichen Perspektive analysieren – z. B. bildungswissenschaftlich, entwicklungs-psychologisch, lehr-lerntheoretisch, heilpädagogisch, bildungssoziologisch oder schulpädagogisch?

Lehr- und Lernformen

Das Prüfungsgespräch findet in Form eines Fachgesprächs statt, an dem ein:e Examinator:in und ein:e Expert:in mit Fachkompetenzen im Bereich der Bildungs- und Sozialwissenschaften teilnehmen. Die Expert:innen werden in der Regel von externen Bildungsinstitutionen wie Universitäten und Pädagogischen Hochschulen hinzugezogen.

Form des Leistungsnachweises

Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Im Prüfungsgespräch zeigen die Studierenden, dass sie die Inhalte des Abschlussdossiers verstanden haben und ihre Erkenntnisse überzeugend begründen können. Dazu werden ihnen Fragen zum Dossier sowie zu den präsentierten Kernaussagen gestellt. Zudem werden alternative Deutungen zur Diskussion gestellt und gegenteilige Positionen eingenommen. Die Reihenfolge der Situationen wird von den Examinator:innen bestimmt.

Das Prüfungsgespräch gliedert sich in drei Phasen:

1. Darlegung der Kernaussage zur erstbestimmten Situation (max. 2 Minuten)
> Kurzbeschreibung der erlebten Situation
> Darlegung der Kernaussage
> Einordnung ins Angebot-Nutzungs-Mehrebenenmodell

2. Fachgespräch zur erstbestimmten Situation (ca. 12 Minuten)
> Student:in begründet die vorgenommene Einordnung ins Angebot-Nutzungs-Mehrebenenmodell.
> Examinator:in stellt Fragen zum Dossier und zur präsentierten Kernaussage.
> Examinator:in bringt eine alternative Deutung und/oder gegenteilige Positionen ein.
> Mögliche Aufforderung zu einem Perspektivenwechsel anhand einer vorgelegten Karte mit einem Gesprächsimpuls.

3. Fachgespräch zur zweitbestimmten Situation (ca. 6 Minuten)
> Direkter Start ins Fachgespräch, ohne einleitende Darlegung der Kernaussage
> Examinator:in stellt Fragen zum Dossier und zur Kernaussage.
> Examinator:in bringt eine alternative Deutung und/oder gegenteilige Positionen ein.
> Mögliche Aufforderung zu einem Perspektivenwechsel anhand einer vorgelegten Karte mit einem Gesprächsimpuls.

Die BW-Masterprüfung wird anhand eines Beurteilungsrasters bewertet. Das Prüfungsergebnis ergibt sich aus der Summe der beiden Teilleistungen: Das Abschlussdossier wird mit maximal 8 Punkten, das Prüfungsgespräch mit maximal 12 Punkten bewertet. Damit ist der schriftliche Teil weniger stark gewichtet als der mündliche.

Aus der Gesamtpunktzahl wird eine Bewertung von A bis F abgeleitet. Das Beurteilungsraster ist in der Wegleitung zum Modul enthalten. Diese ist im Moodle-Kurs zum Beratungsmodul BW02.03-S1 abrufbar.

Studierende haben die Möglichkeit, nach der Prüfung per E-Mail beim/bei der Examinator:in anzufragen, ob ein Antrag auf erfüllt oder nicht erfüllt an die Prüfungskommission gestellt wird. Nach der Entscheidung der Prüfungskommission werden die Prüfungsergebnisse kommuniziert. Studierende, die eine persönliche Rückmeldung zu ihrer BW-Masterprüfung wünschen, können diese innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse per E-Mail beim/bei der Examinator:in anmelden.

Modalitäten der Repetition

Die Studierenden haben gemäss Art. 28 Abs. 1 PH-Ausbildungsreglement (SRL 516a) einmal die Möglichkeit, ihre Prüfung im Fach Bildungs- und Sozialwissenschaften zu wiederholen. Das erneute Nichtbestehen hätte zur Folge, dass das Studium nicht weitergeführt werden kann.

Nach der Mitteilung des Prüfungsergebnisses müssen die Studierenden möglichst rasch mit der/dem zuständigen Examinator:in einen Termin für die Prüfungsbesprechung vereinbaren. Gemeinsam wird entschieden, in welchem Nachprüfungsfenster die Wiederholung stattfinden soll.

Anschliessend müssen sich die Studierenden über das Prüfungssekretariat per E-Mail zur Nachprüfung anmelden. Ohne fristgerechte Anmeldung verfällt die Möglichkeit, die Nachprüfung im nächsten Nachprüfungsfenster zu absolvieren.

Als Vorbereitung auf die Prüfungswiederholung überarbeiten die Studierenden das BW-Masterabschlussdossier und laden es bis spätestens zum auf Moodle kommunizierten Datum unter dem Dateinamen "Name_Vorname_Masterpruefung_BW_Nachbesserung" im Moodlekurs "BW02.03-S1 Master-Abschlussdossier" (Bereich "Abgabe BW-Masterabschlussdossier") hoch. Das Dokument ist als PDF einzureichen (max. 200 MB).

Wird das überarbeitete Abschlussdossier nicht fristgerecht hochgeladen oder die Eigenständigkeitserklärung (vgl. Wegleitung) nicht eingehalten, gilt die Prüfungswiederholung als nicht erfüllt.

Obligatorische Literatur bzw. Medien

Wegleitung Masterabschluss Bildungs- und Sozialwissenschaften (abgelegt auf dem Moodle-Kurs "PLU.BW02.03-S1 Master-Abschlussdossier (Seminar)"

Voraussetzungen für die Teilnahme

Erfüllung des Beratungsmoduls BW02.03-S1.

Präsenzpflicht

Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten.